Was bedeutet die Erlaubnispflicht nach §11 des Tierschutzgesetzes für mich als Tiersitter*in?

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Was bedeutet die Erlaubnispflicht nach §11 des Tierschutzgesetzes für mich als Tiersitter*in?

Erlaubnispflicht – Was bedeutet das für Dich als Tiersitter*in auf Pawshake?

Wenn Du über Pawshake als Tiersitter*in arbeiten möchtest, benötigst Du laut §11 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierbetreuung. Das betrifft alle Menschen, die gewerblich Tiere betreuuen - egal, ob Du privat tätig bist oder in einer Tierpension oder Hundetagestätte arbeitest.

Wichtig: Mobile Tiersitter*innen, die Dienstleistungen bei den Tierbesitzer*innenzu Hause anbieten und somit zu den Tieren nach Hause fahren, sind im Gesetz nicht explizit erfasst. Es ist also eine Grauzone. Viele Veterinärämter sehen aber Parallelen zu mobilen Hundetrainer*innen (die wiederrum einen Sachkundenachweis benötigen) und verlangen deshalb ebenfalls eine Erlaubnis. Es ist also eine gute Idee, bei Deinem zuständigen Veterinäramt nachzufragen, wie die Regelungen in Deinem Fall aussehen.

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Wer braucht also eine Erlaubnis?

Laut §11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes braucht jede*r die/der gewerblich mit Tieren arbeitet, eine Erlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du selbstständig bist, auf Rechnung arbeitest oder über die Minijobzentrale angemeldet bist. Auch auf Pawshake wirst Du damit al gewerbliche*r Tiersitter*in eingestuft, wenn Du für Deine Dienste bezahlt wirst – egal, ob Du Hunde betreust, Katzen oder Kleintiere versorgst.

Unter gewerblich werden alle Tätigkeiten gezählt, die planmäßig, fortlaufend und mit dem Ziel der Gewinnerzielung unternommen werden. In einfachen Worten also: Wenn Du für eine Tätigkeit bezahlt wirst, gilt sie als gewerblich. Wenn Du also regelmäßig gegen Bezahlung den Hund Deiner Nachbar*in ausführst, ist es gewerblich. Tust du dies ab und erhältst kein Geld dafür, ist es nicht gewerblich. 

Wie beantrage ich die Erlaubnis?

Wenn Du auf Pawshake tätig werden möchtest, musst Du Dich an das zuständige Veterinäramt wenden, um die Erlaubnis zu beantragen. Dafür stellst Du einen schriftlichen Antrag und legst Nachweise über Deine Fachkenntnisse bei. Du findest zum Beispiel eine Mustervorlage für den Antrag auf der Seite des Bundesministeriums.

Zu diesen Nachweisen können gehören: 

  • Ein ausführlicher Lebenslauf
  • Eine Beschreibung der Räume oder Örtlichkeiten, in denen Du arbeitest
  • Eine detaillierte Beschreibung Deiner Tätigkeit
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweise über Deine Zuverlässigkeit, wie Praktikumszeugnisse oder Belege über Deine Ausbildung

So können die Sachbearbeiter besser einschätzen, wie gut Du Dich mit Tieren auskennst, und Deine Chancen auf die Erlaubnis steigen. Sobald Dein Antrag geprüft wurde und die Erlaubnis erteilt ist, darfst Du Deine Tätigkeit offiziell aufnehmen – vorher nicht. In der Regel bekommst Du innerhalb von vier Monaten eine schriftliche Antwort, ob Dir die Erlaubnis erteilt oder verweigert wird. Manchmal kann es aber auch bis zu zwei Monate länger dauern.

Warum ist das für Dich wichtig?

Pawshake möchte sicherstellen, dass Du als Tiersitter*in mit den besten Fachkenntnissen arbeitest, um den Tieren, die Du betreust, eine sichere und liebevolle Umgebung zu bieten. Eine Erlaubnis und der Nachweis Deiner Fachkenntnisse helfen dabei, dass Du nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite bist, sondern auch den Tieren die bestmögliche Betreuung bieten kannst.

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